Häufige Fragen

Hinweis!!! Es ist schwierig, hier auf alle Fragen einzugehen. Die meist gestellten Fragen haben wir im Anschluss zusammen gestellt. Wenn Sie sich einmal die Satzung durchlesen, dann haben Sie vermutlich die meisten Ihrer Fragen beantwortet.

 

Frage: Wie kann ich bei der BürgerEnergiegenossenschaft Biederbach & Eltzal eG mitmachen?
Die meisten Menschen beteiligen sich finanziell als Genosse an unserer Gesellschaft. Das Geld der Genossen wird vom Vorstand in Projekte angelegt, zum Beispiel in Photovoltaik-Anlagen. Hierzu werden Dächer gepachtet und Handwerker montierten darauf Photovoltaik-Module. Mittels Anlagenüberwachungen können sich nicht nur die Vorstände, sondern auch alle Interessierte die Ergebnisse der Anlagen per Internet anschauen.

Doch der Vorstand sucht auch aktive Hilfe, zum Beispiel als rechte Hand für den Vorstand für diverse Tätigkeiten bei der Planung, Projektentwicklung, Bauleitung oder der Anlagenüberwachung etc.  –  je nach eigenen Vorlieben und Interessen.

Egal, ob es um eine einmalig Hilfe ist   oder   ein Hinweis für ein neues Projekt.

Besonders interessant wäre eine langfristige Zusammenarbeit zum Beispiel als Praktikant(in),  als Student(in) oder als Rentner(in).   Fast alles ist möglich. Sprecht uns einfach an!

 

Frage: Wer kann Mitglied bei der Genossenschaft werden?
Gemäß Satzung dürfen Bürger, aber auch Firmen und Vereine des Oberen Elztals bei uns Mitglied werden. Der Vorstand kann jedoch weitere Mitglieder aufnehmen. Da wir als BürgerEnergiegenossenschaft vor haben, demnächst kräftig zu wachsen und gleichzeitig interessante Projekte in Aussicht haben, freuen wir uns auch Genossen aus den Gemeinden Gutach/Bleibach, Waldkirch und Simonswald aufzunehmen. Wir fühlen uns in dieser Region „ZUHAUSE“, dass sieht man auch an die beiden Photovoltaik-Projekte, die wir bereits in Waldkirch verwirklichen konnten.

 

Frage: Wie viel Geld benötige ich, um Mitglied bei der Genossenschaft werden?
Ein Anteil ist bereits für 100 Euro zu erwerben. Gemäß Satzung kann man zwischen 1 und 100 Anteile zeichnen, doch egal wie viele Anteile man zeichnet, bei der Genossenschaftsversammlung haben alle Mitglied nur 1 Stimme.

 

Frage: Ist die BürgerEnergiegenossenschaft eine langfristige Geldanlagen?
Ja, besonders als mittel- und langfristige Geldanlage ist eine Genossenschaftsbeteiligung gedacht.

 

Frage: Wie wird das Genossenschaftskapital verzinst?
Die Genossenschaft verspricht keine feste Verzinsung. Unser oberstes Ziel ist zu Wachsen, sprich die Energiewennde vor Ort umzusetzen. Dazu benötigen wir sowohl Geld (Eintritt neuer Genossen oder Zeichnung weiterer Anteile der bisherigen Genossen), Ideen für Projekte, Dächer für den Bau von PV-Anlagen sowie auch Mithilfe bei der Umsetzung. Doch der Vorstand hat sich selber als persönliches Ziel gesetzt, mit diesen Projekten mehr Rendite zu erwirtschaften, als man auf einem Sparbuch Zinsen bekommt. Dabei wird er von dem Aufsichtsrat begleitet und überwacht. In der Genossenschaftsversammlung im Frühjahr stimmen die Mitglieder über die Verwendung des ausschüttbaren Gewinns des vorherigen Jahres ab.

 

Frage: Muss man die Ausschüttung versteuern?
Die Ausschüttung für das vorherige Jahr wird in der Regel gegen Ende des ersten Halbjahrs auf ein angegebenes Konto überwiesen. Steuerlich wird dieses Geld wie Zinsen betrachtet. Daher ist die Genossenschaft verpflichtet, wenn der Genossenschaft keine Steuerfreistellung vorliegt, die Kapitalertragssteuer von 30 % pauschal abzuziehen und dem Finanzamt zu überweisen. Das Freistellungsformular kann auf dieser Internetseite der BEG herunter geladen werden.

 

Frage: Wie kann man wieder austreten und bekomme ich dann mein eingesetztes Geld wieder?
Eine formlose schriftliche Kündigung kann man jederzeit stellen. Allerdings erfolgt der Austritt nicht sofort, sondern erst nach einer Frist von 2 Jahren zum Jahresende (bezogen auf das Kündigungsdatum). So will es das Genossenschaftsgesetz! Mit dem Austritt erhalten Sie dann das eingezahlte Geld wieder zurück.

Beispiel:
Sie kündigen die Mitgliedschaft am 15.04.2016. Nach einer Frist von 2 Jahren sind wir beim 15.04.2018. Der nächste Jahreswechsel ist der 31.12.2018. Sie würden dann Ihr Geld also kurz nach 31.12.2018 erhalten.

 

Frage: Wie endet die Mitgliedschaft in der BEG? 
Die Mitgliedschaft endet durch 
− Kündigung (§ 5 der Satzung) 
− Übertragung des Geschäftsguthabens (§ 6 der Satzung) 
− Tod (§ 7 der Satzung) 
− Auflösung einer juristischen Person oder Personengesellschaft (§ 8 der Satzung) 
− Ausschluss (§ 9 der Satzung)

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